Lassen Sie sich „nicht über den Tisch ziehen“, denn viele Banken kassieren ab!

Verwundert nehmen viele Bankkunden zur Kenntnis, dass ihre Banken die Zinsen für Dispokredite erhöhen. Dies sei wegen der “Entwicklung am Geldmarkt” nötig. Aber sind deshalb Überziehungszinsen von 20 Prozent und mehr gerechtfertigt? Wenn Ihnen das zu teuer ist, sollten Sie über eine Umschuldung (z.B. in einen günstigeren Ratenkredit) nachdenken. Nutzen Sie unseren Vergleichsservice!

“Deutsche lassen Geld auf der Straße liegen…”

Was würden Sie von jemandem halten, der Geld, das auf der Straße liegt, nicht aufhebt, sondern dran vorbeigeht? Wahrscheinlich: Mensch, ist der doof ! Aber genau das passiert in Deutschland Tag für Tag. Aber nicht “Dummheit” ist der Grund dafür, sondern schlichtweg die UNWISSENHEIT. Die Zulagenstelle für Riester-Verträge führt zur Zeit ca. 11,5 Millionen Zulagenkonten; das sind 2,4 Millionen weniger, als es Riester-Verträge gibt. Was ist der Grund für dieses Missverhältnis? Ganz einfach, bei vielen Verträgen gab es seinerzeit die sogenannten Dauerzulagenanträge noch nicht, die Zulage mußte jedes Jahr aufs Neue beantragt werden; manche bekannte Gesellschaft bietet dies auch erst seit 2010 an. Der vor langer Zeit abgeschlossene Vertrag gerät in Vergessenheit und damit auch die Zulage. Aber ohne Zulage macht die Riester-Rente nur halb soviel Sinn. Deswegen: Suchen Sie sich einen kompetenten Fachmann im Bereich Riester, der Ihren bestehenden Vertrag auf Rentabilität und die Zulagenzahlung checkt, damit Sie das optimale aus Ihrer Riester-Rente herausholen können.

Über 60% der Riester-Verträge ungeeignet! Also : “Augen auf” beim Riester-Kauf !

Allen Unkenrufen zum Trotz, ist die staatlich geförderte Riester-Rente ein Erfolgsmodell: Seit dem Start 2002 wurden knapp 14,8 Mio Verträge abgeschlossen. Jeder, der die Möglichkeit dazu hat, sollte diese Geschenke vom Staat wahrnehmen.

Leider lauert aber auch – wie in so vielen anderen Dingen – die Tücken im Detail: genauer gesagt, in den Vertragsbedingungen der Anbieter. Unerfahrene Verbraucher können sich in diesem Dschungel an schwer verständlichen Formulierungen verirren und erhalten am Ende einen Vertrag, der gar nicht zu ihren eigenen zielen und Wünschen passt.

Beispiel gefällig? In vielen Vertragsbedingungen steht – natürlich verklausuliert drin – dass sich die eigentlich garantierte Rente vor Rentenbeginn unter bestimmten Bedingungen auch gekürzt werden kann. Vielen Riester-Sparen ist das so nicht bewusst und reagieren sehr überrascht, wenn Sie in den Beratungen dies aufgezeigt bekommen. Dieses Beispiel ließe sich jetzt noch weiterführen, würde aber den zur Verfügung stehenden Platz sprengen. Umso wichtiger ist es, nicht nur bei einem Neuabschluss sich von einem kompetenten Fachmann beraten zu lassen, sondern auch bereits bestehende Verträge auf Sinnhaftigkeit und Rentabilität überprüfen zu lassen.

Bald ist wieder “Wechsel-Zeit” in der PKV… und nun??

Sicher kennen Sie das: Gegen ende des Jahres häufen sich die Werbemaßnahmen um PKV-Versicherte zum Jahreswechsel in eine andere vermeintlich günstigere Kasse zu bewegen. Doch dabei ist das nicht immer die beste Lösung! Grundsätzlich gilt: Bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen sind die bisher gebildeten Altersrückstellungen meist weg, oder nur sehr umständlich und dann nur teilweise zu übertragen! Bei der neuen Gesellschaft sind das aktuelle Eintrittsalter und der aktuelle Gesundheitszustand bei der Beitragskalkulation zu berücksichtigen.

Um die Kosten/ Nutzen Thematik in der private Krankenversicherung für sich optimal zu überprüfen, sollte man folgende Situationen genau ins Visier nehmen:

1.) Junge Versicherte, erst einige wenige Jahr in der PKV.
Bei jungen Versicherten, die gesund sind und noch nicht so lange in der Privaten sind, lohnt es sich in jedem Fall einen unabhängigen Marktvergleich bei einem unabhängigen Versicherungsmakler oder Finanzberater an zu fordern. Hier sind bei gleichbleibenden Leistungen große Ersparnisse im Beitrag möglich. Lassen Sie sich am Besten zu Beginn der Beratung die “Erstinformation zur Beratungsgrundlage” des Beraters zeigen. Hier erkennen Sie bereist im Vorfeld, mit welchen Gesellschaften der Vermittler zusammen arbeitet und wie viele er zur Auswahl hat. Derzeit gibt es über 20 ernst zu nehmende Gesellschaften am Markt. Hat Ihr Berater deutlich weniger im Angebot, sollten Sie ihn fragen, warum….

2.) Versicherte, die schon länger als 5-8 Jahre bei einer Gesellschaft sind.
Hier gilt es vor einem Wechsel genau zu überprüfen, ob der evtl. neue Tarif auch tatsächlich im Kleingedruckten ähnliche oder gar bessere Leistungen nachweist. Nicht selten wird hier durch einen scheinbaren Dumping-Preis der Kunde in einen Tarif mit schlechteren Leistungen gelockt. Ein professioneller Berater verfügt über detaillierte Marktkenntnisse und vor allem über eine unabhängige Analysesoftware, die Ihnen “das kleingedruckte” eines Versicherungstarifes in verständlicher Sprache in den direkten Vergleich setzt.
Des Weiteren sollte man durch aus die Möglichkeiten des Gesellschaftsinternen Tarifwechsels überprüfen. Hierbei behält der Versicherte eine Altersrückstellungen und “nimmt” diese in den anderen Tarif mit. Auch her sind bei ähnlichen Leistungen deutliche Beitragsersparnisse möglich.

3.) Ältere Versicherte, die schon länger als 10-15 Jahre bei einer Gesellschaft sind.
Für diesen Personenkreis ist ein Wechsel zu einem anderen Unternehmen oft nicht empfehlenswert, da durch das hohe Eintrittsalter und dem meist schlechteren Gesundheitszustand ein Wechsel kaum in Frage kommt, bzw. sich finanziell nicht lohnt. Was aber tun , in solch einem Fall?

Der Gesetzgeber sieht hier eine ganz klar Lösung vor: Der Versicherte kann aufgrund des §204 VVG in einen gleichwertigen Tarif wechseln, der Versicherer muss die akzeptieren. Oftmals will der Versicherer die Anfrage nach einem günstigeren Tarif abschmettern, da er die “alten Risiken” solch lieber auch im alten Tarif lässt… Sie können sich dagegen wehren!

Dazu ein interessanter Bericht Film vom ARD-Ratgeber Geld:

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